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“EU” verbietet bewährtes deutsches Rettungswesen: jetzt Rettungshubschrauber

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mit welchem Recht bestimmen Fremde über das Leben von Verletzten oder Kranken im deutschsprachigen Raum?

warum jagen wir unsere Volksverräter nicht endlich in den Schredder, wenn sie solche “Anordnungen” zum Nachteil der deutschsprachigen Völker zulassen?

Der Krug ist nicht voll…er läuft schon lange über…ich habe mal gehört, von einem erfahrenen Schäfer, daß auch Schafe irgendwann einmal aufwachen…….oft aber erst, wenn sie schon im Maul des Wolfes stecken…

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Die neue Rettungshubschrauberverordnung…Sterben wegen “EU”-Wahn

 

Wer ab dem 28. Oktober 2014 einen schweren Unfall hat, der kann dank Brüssel häufig nur noch beten. Die im deutschsprachigen Raum bewährten Rettungshubschrauber dürfen dann nach einer neuen “EU”-Verordnung in den meisten Fällen nicht mehr zum Einsatz kommen.

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Die Wähler haben dem “EU”-Establishment bei der “Europawahl” am 25. Mai 2014 eine Ohrfeige verpasst. Sie wollen nicht, dass Brüssel immer mehr Macht an sich zieht. Die Wähler wollen vor allem wieder mehr Bürgernähe und weniger Einfluss von Lobbygruppen, die mit Abgeordneten in Hinterzimmern Deals zu ihren Lasten ausmauscheln. Der Warnschuss vom 25. Mai 2014 hallte durch Europa wie ein mächtiger Donnerschlag.

Gehört wurde er wohl. Aber ob er auch beherzigt wird, das steht in den Sternen des “EU-Banners”. Denn statt Besserung müssen die Menschen in der “Europäischen Union” sogar noch mehr Gängelung, Bürgerferne und Lobby-Diktatur befürchten. Diese Aussicht steht nicht in den Sternen, sondern ganz unmittelbar in unserem Kalender. Denn die “EU” sorgt dafür, dass Verletzte und Kranke schneller sterben.

Der Wahn der “EU”-Bürokraten

Ein Beispiel: Am 28. Oktober 2014 tritt die in Deutschland bisher noch nicht umgesetzte “EU”-Verordnung mit der scheinbar harmlosen »Nr.965/2012« in Kraft. Sie regelt die Neueinteilung und Zulassung der Landeplätze von Rettungshubschraubern. Es sind ein paar Paragraphen, die nicht viel ändern, könnte man vermuten. Doch das neue Regelwerk wird die Rettungsdienste durcheinanderwirbeln, ihre Kosten inflationären, die Krankenhäuser in den Wahnsinn treiben und den Krankenkassen enorme zusätzliche Kosten bescheren.

Und es wird mehr Tote geben.

Die Rechnung zahlen am Ende wir, die Versicherten der Kassen. Dagegen tun können wir nichts.

Denn die Verordnung Nr. 965/2012 hat Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung. Brüssel geht vor Berlin. (So etwas darf es nicht geben…niemals dürfen Fremde über uns bestimmen…die Zeiten müssen endgültig vorbei sein…) Und wieder übertrumpft der Wahn ferner Bürokraten die Interessen der Bürger.

Dass das neue Paragraphenwerk die Patientenversorgung gefährden kann – und den Helikopterherstellern hunderte von Millionen Euro an neuen Aufträgen zuscheffelt – war den Mainstream-Medien in Deutschland bislang kaum einen Bericht wert. Es gab nur eine große Zeitung, welche sich des Themas in den vergangenen Wochen annahm. Doch was sich bei der Befragung von Experten herausstellt, ist schockierend und wäre eine umfassende, ausführliche Berichterstattung durchaus wert. DIE WELT zitierte Iris Juditzki von der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit der Prognose, dass

von den Rettungshubschraubern »etwa 50 Prozent der bisherigen Landeplätze nicht mehr angeflogen werden können oder sogar ganz wegfallen.« Vorschriften, welche die Größe, technische Ausstattung und
Sicherung der bestehenden Landeplätze regeln, können die Kosten der Rettungsdienste als Folge der Verordnung um 30 Prozent erhöhen, dazu die Flugzeiten verlängern, viele Piloten aus dem Dienst kegeln und den Kliniken, von denen in Deutschland jede vierte von Insolvenz bedroht ist, massive Renovierungen, Modernisierungen und Papierkram aufbrummen.

Nur noch ein Anflug pro Woche Rettungshubschrauber

Die Verordnung 965/2012 schreibt für die Landeplätze künftig nicht nur eine Mindestgröße von 15 mal 15 Metern mit einem genau festgelegten zusätzlichen Sicherheitsstreifen vor. Sie regelt ungezählte Details bis hin zum Anflugfwinkel und der Steigleistung, welche Rettungshubschrauber in Wohngebieten einhalten müssen.

Vordergründig und offiziell geht es um eine Harmonisierung der Vorschriften in Europa und um mehr Sicherheit. Doch man muss sich
nur umschauen, wer sich die Hände reibt. Es sind Hersteller wie Airbus Helicopters, die sich auf neue Bestellungen freuen.

So ordert der ADAC für 130 Millionen Euro allein 17 neue Hubschrauber für seine Flotte von aktuell 49 Maschinen. In Deutschland gibt es etwa 2000 Landeplätze. Nur etwa jeder fünfte davon ist zugelassen. Viele von ihnen werden jetzt durch den Brüsseler Rost fallen und geschlossen werden müssen.

Krankenhäuser, die sich eine teure Nachrüstung nicht leisten können, dürfen auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen. Aber selbst dafür haben die Bürokraten in der “EU”-Zentrale in Belgien extreme Vorschriften formuliert. Pro Jahr werden nach aktuellem Stand nur noch 100 Starts und Landungen erlaubt. Das entspricht einem einzigen Anflug pro Woche.

Große Kliniken wie beispielsweise München-Harlaching haben aber bis zu zehn Transporte am Tag – also 140 Starts und Landungen pro Woche. Doch damit nicht genug. fdmInSpe.1157Rettungsflüge während der Nacht sollen generell verboten sein. Und Ausnahmen werden sowieso nur genehmigt, wenn der Landeplatz schon vor 2002 fertiggestellt wurde. Kliniken, die danach einen Landeplatz eingerichtet haben, müssen teuer aufrüsten, oder sie werden aus der Luftrettung ausgeschlossen. Und das ist immer noch nicht alles. 

Den über 60-jährigen Piloten will man in Brüssel offenbar Altersstress ersparen. Sie dürfen nicht mehr allein am Steuerknüppel sitzen. Rettungsdienste, die ihre erfahrensten Piloten behalten wollen, müssen also in vielen Fällen zusätzliche Copiloten engagieren – und bezahlen.

Und weil die nicht mehr überall hinfliegen können, werden die Krankentransporte länger. Zu dumm, denn die Kassen rechnen nach Flugminuten ab.

Aber auch hier machen die Bürokraten in Brüssel nicht halt. Sollte der zufällig unter 60 Jahre junge Pilot sich bei einem besonders dringlichen Rettungsflug entscheiden, direkt neben der Klinik auf der grünen Wiese vor dem Eingang zur Notaufnahme zu landen, dann muss er danach beweisen, dass es sich eindeutig um eine lebensgefährliche Situation gehandelt hat. Das aber können in vielen Fällen erst später die Ärzte feststellen. Den Verordnungs-Apparatschiks in der “EU”-Machtzentrale ist das irgendwie entgangen. FastResource.aspx

Oder es interessiert sie nicht. Ein Pilot, welcher in dieser Situation auch nur einen Fehler macht und sich im Zweifel bei der Landung für das Leben des auf den ersten Blick todkranken – hinterher aber eben doch nicht lebensgefährlich erkrankten -Patienten entscheidet, der verliert künftig seinen Pilotenschein.

Wie viele Landeplätze in Deutschland überhaupt noch für einen Rettungsflug infrage kommen, das kann in diesen Tagen niemand sagen. Derzeit wird mit viel Aufwand eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Und was dabei herauskommt, weiß keiner. Sicher scheint nur, dass mehr als zwei Drittel der Landeplätze auf und an Krankenhäusern weder die neuen Anforderungen erfüllen noch einen Ausnahmestatus beanspruchen können.

Wer also ab dem 28. Oktober 2014 das Pech hat, in einen schweren Unfall verwickelt zu werden, der sollte nicht mehr auf die Luftrettung hoffen.

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